Verleihungspraxis

  • Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird für politische, wirtschaftlich-soziale und geistige Leistungen verliehen sowie für besondere Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland.

     

    Die Ausführungsbestimmungen zum Ordensstatut enthalten allgemeine Grundsätze für die Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland. Danach setzt eine Ordensverleihung immer besondere Verdienste um das Gemeinwohl voraus.

     

    Als Erstauszeichnung werden im allgemeinen die Verdienstmedaille oder das Verdienstkreuz am Bande verliehen.

     

    Die Verleihung der Verdienstmedaille ist an kein Mindestalter gebunden. Für das Verdienstkreuz am Bande sollte die zu ehrende Person ein Mindestalter von 40 Jahren erreicht haben.

     

    Die Verleihung der nächsthöheren Ordensstufe erfordert neue auszeichnungswürdige Leistungen.

     

    Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird in der Regel nicht nach dem Tod (posthum) verliehen.